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Heizeinsatz Austausch

Sie lieben Ihren alten Ofen?

Bis zum 31.12.2024 müssen viele Kamineinsätze ausgetauscht werden. Grund dafür ist die letzte Stufe der Bundes-ImmissionsSchutzVerordung Stufe 2 (BImSchV). Diese besagt, dass Heizgeräte, die vor 2010 gebaut wurden, entweder stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen. Über Ausnahmen von dieser Regelung informiert Sie gerne Ihr Kaminkehrer.

Sollte auch Ihr Ofen betroffen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wer sich im Alter wärmen will, muss sich in der Jugend einen Ofen bauen.
Deutsches Sprichwort: Autor: unbekannt

Ihr neuer Ofen vom Ofenbau­meister aus Kolbermoor

An alle
Ofen­besitz­er

Öfen gemäß der BImSchV schonen Ressourcen

01

weniger Holzver­brauch

02

effizien­tere Verbren­nung

03

deutlich besserer Wirkungs­grad

04

weniger Feinstaub

Machen Sie aus Ihrem alten Ofen einen modernen Ofen, der die Feinstaubwerte der 1. BImSchV Stufe 2 einhält und damit die uneingeschränkte Zulassung erhält.